Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DS-GVO
Ab dem 25. Mai 2018 gilt mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ein neuer Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und in der Europäischen Union. Deshalb möchten wir Sie nachfolgend über den von uns durchgeführten Verarbeitungsumfang personenbezogener Daten informieren, der zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist und bereits auch in der Vergangenheit praktiziert wurde.
1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
Verantwortlicher
Stadtverwaltung Zwickau, Kulturamt
Postanschrift: PF 20 09 33, 08009 Zwickau
Besucheranschrift: Kolpingstraße 8, 08058 Zwickau,
Email: kulturamt@zwickau.de
Telefon: 0375/834101
Fax: 0375/834141
behördliche Datenschutzbeauftragte
Stadtverwaltung Zwickau, Datenschutzbeauftragte
Postanschrift: PF 20 09 33, 08009 Zwickau
Besucheranschrift: Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau, Email: datenschutzbeauftragte@zwickau.de
2. Aus welchen Quellen stammen die Daten?
Es werden personenbezogene Daten verarbeitet, die wir von Künstlern, Veranstaltungsagenturen, Firmen, Eventbereichen, Sponsoren und Bewerbern erhalten, die zum Zwecke der Vorbereitung und Durchführung künstlerischer und kultureller Veranstaltungen, Vorhaben und Projekte einschließlich ihrer Bewerbung erforderlich sind.
3. Welche Daten werden verarbeitet?
- persönliche Kontaktdaten wie Vor- und Nachname, Adresse, Email- Adresse, Telefonnummer, Fax-Nummer, Bankverbindungen
- bei bestimmten Kulturprojekten auch Geburtsdatum, Ausbildungsprofile, Kurzbiografien
4. Wofür werden die Daten verarbeitet?
A. Veranstaltungsplanung und Veranstaltungsdurchführung
- Kontaktaufnahme, Rücksprachen, Abstimmungen
- Vertragsverhandlungen (z.B. Künstler, Teilnehmer, Händler, Sponsoren)
- Abschluss vertragliche Vereinbarungen
B. Bearbeitung von Ein- und Auszahlungen
- Erstellen von Spendenbescheinigungen
- sowie für die damit verbundene Bearbeitung von Annahmen der Einzahlungen und Auszahlungen von Leistungen, die gemäß der Sächsischen Kommunalen Kassenverordnung und Buchführungsverordnung (SächsKomKBVO) entsprechend gewährleistet sein muss.
- für Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern
- für Meldungen an die Künstlersozialkasse sowie an Verwertungsgesellschaften
- sowie intern innerhalb der Stadtverwaltung (z.B. an das Amt für Finanzen für die Bearbeitung der Mitteilungsverordnung)
5. Auf welcher Rechtsgrundlage, zu welchem Zweck werden die Daten verarbeitet?
Gemäß Art. 6 Abs. 1a DS-GVO – zur Erfüllung bestimmter Zwecke
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage der Angaben der betroffenen Person, die für die Vorbereitung und Durchführung bestimmter kultureller Projekte erforderlich sind. (Künstlerangebote, Künstleranfragen, Teilnehmerformulare)
Gemäß Art. 6 Abs. 1b DS-GVO – zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten
Die Verarbeitung der Daten erfolgt zur Erfüllung eines Vertrages oder für vorvertragliche Maßnahmen, die zur Vorbereitung und Durchführung künstlerisch/kultureller Veranstaltungen, Vorhaben oder Projekte und deren Bewerbung erforderlich sind.
Gemäß Art. 6 Abs. 1e DS-GVO – zur Wahrnehmung von Aufgaben im öffentlichen Interesse
Die Verarbeitung der Daten erfolgt aus der Verpflichtung zur Kulturpflege und kulturellen Bildung, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Damit verbunden ist die Bearbeitung von Annahmen der Einzahlungen und Auszahlungen von Leistungen, die gemäß der Sächsischen Kommunalen Kassenverordnung und Buchführungsverordnung (SächsKomKBVO) entsprechend gewährleistet sein muss.
6. Wer ist Empfänger der Daten?
Die Weitergabe einzelner Daten erfolgt auf der Grundlage des §50a Einkommenssteuergesetz (EStG) an das Bundeszentralamt für Steuern sowie gemäß § 24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) an die Künstlersozialkasse und ansonsten nur intern z.B. an das Amt für Finanzen im Rahmen der Mitteilungsverordnungen.
7. Erfolgt eine Übermittlung in Drittländer oder an internationale Organisationen?
Eine Übermittlung in Drittländer oder an internationale Organisationen erfolgt nicht.
8. Wie lange werden die erhobenen personenbezogenen Daten gespeichert?
Personenbezogene Daten werden von der verantwortlichen Stelle gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden, die betroffene Person ihre Einwilligung, auf die die Verarbeitung gestützt wurde, widerruft oder personenbezogene Daten unrechtmäßig erhoben wurden, es sei denn, deren – befristete- (Weiter-)verarbeitung ist zu folgenden Zwecken erforderlich:
- Bestehen einer rechtlichen Verpflichtung oder Wahrnehmung einer Aufgabe
- Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften
- Aufgrund der Anbietungspflicht nach dem Archivgesetz für den Freistaat Sachsen
- KGSt-Aufbewahrungsfristen für Kommunalverwaltungen (in der Regel 10 Jahre; besondere kulturelle Projekte bis zu 30 Jahre)
9. Welche Rechte haben Sie?
Wenn Sie eine Auskunft (Art. 15 DS-GVO) zu den zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten wünschen, wenden Sie sich bitte an die verantwortliche Stelle. Sie können auch den Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen. Auf Wunsch wird Ihnen ein Auszug zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zur Verfügung gestellt.
Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Vervollständigung dieser Daten verlangen.
Unter den Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 1 DS-GVO besteht ein Recht der betroffenen Person, die Löschung personenbezogener Daten zu verlangen. Dieses Recht besteht jedoch nicht, wenn die (Weiter-) Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt (Art 17 Abs. 3 DS-GVO) oder für im öffentlich Interesse liegende Archivzwecke erforderlich ist (Art 17. Abs. 3 DS-GVO)
Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen.
Unter den Voraussetzungen des Art 20 DS-GVO haben sie grundsätzlich ein Recht auf Datenübertragbarkeit und nach Art 21 DS-GVO ein Recht auf Widerspruch.
Sollten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, können Sie diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DS-GVO widerrufen. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zu Ihrem Widerruf berührt.
Sollten Sie mit den Auskünften Ihrer verantwortlichen Stelle bzw. mit der von ihr vorgenommenen Verarbeitung personenbezogener Daten nicht einverstanden sein, können Sie sich mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde, z.B. den Sächsischen Datenschutzbeauftragten wenden.
Kontakt:
Sächsischer Datenschutzbeauftragter
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Telefon: 0351/493-5401
Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de
10. Gibt es für die betroffene Person eine Pflicht zur Bereitstellung der Daten und welche Folgen hat es, wenn diese dieser Verpflichtung zur Bereitstellung nicht nachkommt?
Die Stadtverwaltung Zwickau benötigt Ihre Daten, um einen Vertrag abzuschließen. Wenn die erforderlichen Daten nicht angegeben werden, kann der Vertrag mit Ihnen nicht abgeschlossen werden. Eine Pflicht zur Bereitstellung von bestimmten personenbezogenen Daten ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
11. Gibt es eine Pflicht für den Verantwortlichen, Dritten die Daten zur Verfügung zu stellen und welche Folgen sind möglich, wenn der Verpflichtung zur Bereitstellung nicht nachgekommen wird?
Eine Pflicht zur Bereitstellung von bestimmten personenbezogenen Daten ergibt sich aus dem BGB im Rahmen von auftretenden Straftatbeständen sowie gemäß Art. 35 GG bei Amtshilfeersuchen.
12. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung und findet Profiling statt?
Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling gemäß Art. 22 DS-GVO findet beim Verantwortlichen nicht statt.