Das Stadtfest Zwickau findet 2024 vom 16. - 18. August statt.

Bewerbungsschluss ist der 15.April.

Das Historische Markttreiben findet 2024 voraussichtlich vom 07. - 08. September statt.

Bewerbungsschluss ist der 31.Mai.

Das Festival of Lights findet 2022 voraussichtlich NICHT statt.

Bewerbungsschluss ist der 28.02.

Das Lichterfest findet 2023 am 16. Juni von 18:00 - 23:30 statt.

Bewerbungsschluss ist der 08.05.

Die Open Stage im Rahmen des Internationalen Robert-Schumann-Wettbewerbes 2024 findet vom 06.06. bis 13.06.2024 täglich von 11:00 Uhr bis 20:00 Uhr auf dem Hauptmarkt statt.

Bewerbungsformular für einen Standplatz zum Stadtfest für das Jahr:

Bewerbungsformular für einen Trödel-Standplatz zum Stadtfest für das Jahr:

Bewerbungsformular für einen Standplatz zum Historischen Markttreiben für das Jahr:

Bewerbungsformular für einen Standplatz zum

Festival of Lights für das Jahr:

Bewerbungsformular für einen Standplatz zum

Lichterfest am Schwanenteich für das Jahr:

Bewerbungsformular für einen Standplatz zur Open Stage für das Jahr:

Bewerbung um einen Standplatz zum Zwickauer Stadtfest

Angaben und Hinweise zur Bewerbung um einen Standplatz

  • Maßgeblich für das Formular ist die Ausschreibung für das Bewerbungsjahr.
  • Füllen Sie das unten stehende Formular bitte vollständig aus.
  • Das Formular kann sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form eingereicht werden.
  • Bevor Sie das Formular ausfüllen, können Sie entscheiden, ob Sie das Formular elektronisch an uns senden oder ausgedruckt persönlich oder postalisch uns zukommen lassen.
  • Das Bewerbungsformular muss nicht unterschrieben werden, kann aber.
  • Ihre Daten werden nur zum angegeben Zweck verwendet.
  • Alle mit Sternchen versehenen Felder müssen zur Bearbeitung des Antrages ausgefüllt sein! Ansonsten kann der Antrag nicht bearbeitet werden!
  • Wenn Sie für Rückfragen Ihre Telefonnummern oder Faxnummer angeben, dann bitte nur Ziffern (ggf. mit Landesvorwahl) angeben. 
  • Die Dateianhänge dürfen jeweils nicht größer als 2MB sein und müssen im Format "JPG"  oder "PDF" vorliegen.

Versand per Post:

  • Wählen Sie am Anfang "per Post" aus
  • füllen das Formular am PC aus
  • drucken Sie die am Ende heruntergeladene Datei aus
  • Wenn Sie eine E-Mail-Adresse eingetragen haben, schicken wir Ihnen eine E-Mail mit der Antragsnummer, die Sie bitte in das Feld "Antragsnummer" des Formulars übernehmen.
  • Sollten Sie keine E-Mail-Adresse angegeben haben, erfahren Sie die Antragsnummer über den Dateinamen der heruntergeladenen PDF-Datei. Übertragen die ID aus dem Dateinamen der heruntergeladenen PDF-Datei (alles vor dem Bindestrich) in das Feld "Antragsnummer"

Schicken Sie das Formular mit den notwendigen Anlagen an die angegebene Adresse per Post.

 

Elektronischer Versand:


Sie können, wenn Sie am Anfang "online" angeklickt haben, mit dem am Ende des Formulars befindlichen Button "Absenden" das Formular elektronisch versenden.
Als Nachweis der elektronischen Übermittlung des Formulars, bekommen Sie am Ende des Versandprozesses eine Bestätigungsmail mit dem Formular als PDF-Datei. Es befinden sich als "Quittung" eine Formular-ID am Anfang des Dateinamens (bis zum Bindestrich) 
Falls Sie das Formular elektronisch einreichen und sie eine gültige eMail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie eine elektronische Bestätigung des Einganges. Ansonsten werden keine Eingangsbestätigungen versandt. Anlagen werden
nicht zurückgesandt.


WICHTIG:
Bitte beachten Sie die Bewerbungsfrist! Unser Formular wird automatisch Ihre Bewerbung auf das nächste Jahr datieren, wenn die Bewerbungsfrist abgelaufen ist. 
Die genauen Tage für das aktuelle Bewerbungsjahr für das Stadtfest Zwickau entnehmen Sie bitte "https://www.zwickau.de/stadtfest".
Mit der eventuellen Zusage eines Standplatzes sind keine gewerberechtlichen oder anderen notwendigen Genehmigungen verbunden. Gegebenenfalls können Auflagen erfolgen.
Es stehen begrenzt Parkplätze zur Verfügung. Ein Anspruch besteht nicht! Von allen Teilnehmern ist eine Reinigungs- /Abfallpauschale zu tragen. Der Bezug aller Waren im Getränkesortiment hat ausschließlich über die Zentrallogistik der Stadt zu erfolgen. Dies bedeutet ein neutrals einheitliches Becher- sowie Pfandsystem auf dem gesamten Festgebiet.


Sollten Sie über eine Internetpräsentation verfügen, können sie die URL im Feld "Angebot/Sortiment" mit eintragen.


Auflagen zum Brandschutz:

  • Verkaufsstände sind mit einem Feuerlöscher auszurüsten.
  • Die Prüfnachweise für die Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel (nach DGUV Vo. 4), der Gasanlage (DGUV Vo. 80) und der Feuerlöscher (ASR A2.2) sind mitzuführen.
  • Die Prüfung der Unterlagen erfolgt zum Abnahmetermin am Freitag des Stadtfestes.

Weitere Hinweise zur Veranstaltung und zum Datenschutz erhalten sie unter:

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gern an die Mitarbeiter des Kulturamtes wenden:
Tel.: +49 (375) 83-4109.


Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DS-GVO finden Sie im nächsten Absatz, den Sie ebenso bestätigen müssen.

Bewerbung um einen Standplatz zur Open Stage im Rahmen des Robert-Schumann-Wettbewerbs 2024

Angaben und Hinweise zur Bewerbung um einen Standplatz

  • Maßgeblich für das Formular ist die Ausschreibung für das Bewerbungsjahr.
  • Füllen Sie das unten stehende Formular bitte vollständig aus.
  • Das Formular kann sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form eingereicht werden.
  • Bevor Sie das Formular ausfüllen, können Sie entscheiden, ob Sie das Formular elektronisch an uns senden oder ausgedruckt persönlich oder postalisch uns zukommen lassen.
  • Das Bewerbungsformular muss nicht unterschrieben werden, kann aber.
  • Ihre Daten werden nur zum angegeben Zweck verwendet.
  • Alle mit Sternchen versehenen Felder müssen zur Bearbeitung des Antrages ausgefüllt sein! Ansonsten kann der Antrag nicht bearbeitet werden!
  • Wenn Sie für Rückfragen Ihre Telefonnummern oder Faxnummer angeben, dann bitte nur Ziffern (ggf. mit Landesvorwahl) angeben. 
  • Die Dateianhänge dürfen jeweils nicht größer als 2MB sein und müssen im Format "JPG"  oder "PDF" vorliegen.

Versand per Post:

  • Wählen Sie am Anfang "per Post" aus
  • füllen das Formular am PC aus
  • drucken Sie die am Ende heruntergeladene Datei aus
  • Wenn Sie eine E-Mail-Adresse eingetragen haben, schicken wir Ihnen eine E-Mail mit der Antragsnummer, die Sie bitte in das Feld "Antragsnummer" des Formulars übernehmen.
  • Sollten Sie keine E-Mail-Adresse angegeben haben, erfahren Sie die Antragsnummer über den Dateinamen der heruntergeladenen PDF-Datei. Übertragen die ID aus dem Dateinamen der heruntergeladenen PDF-Datei (alles vor dem Bindestrich) in das Feld "Antragsnummer"

Schicken Sie das Formular mit den notwendigen Anlagen an die angegebene Adresse per Post.

 

Elektronischer Versand:


Sie können, wenn Sie am Anfang "online" angeklickt haben, mit dem am Ende des Formulars befindlichen Button "Absenden" das Formular elektronisch versenden.
Als Nachweis der elektronischen Übermittlung des Formulars, bekommen Sie am Ende des Versandprozesses eine Bestätigungsmail mit dem Formular als PDF-Datei. Es befinden sich als "Quittung" eine Formular-ID am Anfang des Dateinamens (bis zum Bindestrich) 
Falls Sie das Formular elektronisch einreichen und sie eine gültige eMail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie eine elektronische Bestätigung des Einganges. Ansonsten werden keine Eingangsbestätigungen versandt. Anlagen werden
nicht zurückgesandt.


WICHTIG:
Bitte beachten Sie die Bewerbungsfrist! Unser Formular wird automatisch Ihre Bewerbung auf das nächste Jahr datieren, wenn die Bewerbungsfrist abgelaufen ist. 
Mit der eventuellen Zusage eines Standplatzes sind keine gewerberechtlichen oder anderen notwendigen Genehmigungen verbunden. Gegebenenfalls können Auflagen erfolgen.
Ein Anspruch besteht nicht! Von allen Teilnehmern ist eine Reinigungs- /Abfallpauschale zu tragen.


Sollten Sie über eine Internetpräsentation verfügen, können sie die URL im Feld "Angebot/Sortiment" mit eintragen.


Auflagen zum Brandschutz:

  • Verkaufsstände sind mit einem Feuerlöscher auszurüsten.
  • Die Prüfnachweise für die Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel (nach DGUV Vo. 4), der Gasanlage (DGUV Vo. 80) und der Feuerlöscher (ASR A2.2) sind mitzuführen.
  • Die Prüfung der Unterlagen erfolgt zum Abnahmetermin am Freitag des Stadtfestes.

Weitere Hinweise zur Veranstaltung und zum Datenschutz erhalten sie unter:

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gern an die Mitarbeiter des Kulturamtes wenden:
Tel.: +49 (375) 83-4109.


Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DS-GVO finden Sie im nächsten Absatz, den Sie ebenso bestätigen müssen.

Bewerbung um einen Standplatz zum Zwickauer Festival of Lights

Angaben und Hinweise zur Bewerbung um einen Standplatz

  • Maßgeblich für das Formular ist die Ausschreibung für das Bewerbungsjahr.
  • Füllen Sie das unten stehende Formular bitte vollständig aus.
  • Das Formular kann sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form eingereicht werden.
  • Bevor Sie das Formular ausfüllen, können Sie entscheiden, ob Sie das Formular elektronisch an uns senden oder ausgedruckt persönlich oder postalisch uns zukommen lassen.
  • Das Bewerbungsformular muss nicht unterschrieben werden, kann aber.
  • Ihre Daten werden nur zum angegeben Zweck verwendet.
  • Alle mit Sternchen versehenen Felder müssen zur Bearbeitung des Antrages ausgefüllt sein! Ansonsten kann der Antrag nicht bearbeitet werden!
  • Wenn Sie für Rückfragen Ihre Telefonnummern oder Faxnummer angeben, dann bitte nur Ziffern (ggf. mit Landesvorwahl) angeben. 
  • Die Dateianhänge dürfen jeweils nicht größer als 2MB sein und müssen im Format "JPG"  oder "PDF" vorliegen.

Versand per Post:

  • Wählen Sie am Anfang "per Post" aus
  • füllen das Formular am PC aus
  • drucken Sie die am Ende heruntergeladene Datei aus
  • Wenn Sie eine E-Mail-Adresse eingetragen haben, schicken wir Ihnen eine E-Mail mit der Antragsnummer, die Sie bitte in das Feld "Antragsnummer" des Formulars übernehmen.
  • Sollten Sie keine E-Mail-Adresse angegeben haben, erfahren Sie die Antragsnummer über den Dateinamen der heruntergeladenen PDF-Datei. Übertragen die ID aus dem Dateinamen der heruntergeladenen PDF-Datei (alles vor dem Bindestrich) in das Feld "Antragsnummer"

Schicken Sie das Formular mit den notwendigen Anlagen an die angegebene Adresse per Post.

 

Elektronischer Versand:


Sie können, wenn Sie am Anfang "online" angeklickt haben, mit dem am Ende des Formulars befindlichen Button "Absenden" das Formular elektronisch versenden.
Als Nachweis der elektronischen Übermittlung des Formulars, bekommen Sie am Ende des Versandprozesses eine Bestätigungsmail mit dem Formular als PDF-Datei. Es befinden sich als "Quittung" eine Formular-ID am Anfang des Dateinamens (bis zum Bindestrich) 
Falls Sie das Formular elektronisch einreichen und sie eine gültige eMail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie eine elektronische Bestätigung des Einganges. Ansonsten werden keine Eingangsbestätigungen versandt. Anlagen werden
nicht zurückgesandt.


WICHTIG:
Bitte beachten Sie die Bewerbungsfrist! Unser Formular wird automatisch Ihre Bewerbung auf das nächste Jahr datieren, wenn die Bewerbungsfrist abgelaufen ist. 
Die genauen Tage für das aktuelle Bewerbungsjahr für das Festival of Lights in Zwickau entnehmen Sie bitte "https://www.zwickau.de/fol".
Mit der eventuellen Zusage eines Standplatzes sind keine gewerberechtlichen oder anderen notwendigen Genehmigungen verbunden. Gegebenenfalls können Auflagen erfolgen.
Es stehen begrenzt Parkplätze zur Verfügung. Ein Anspruch besteht nicht! Von allen Teilnehmern ist eine Reinigungs- /Abfallpauschale zu tragen. Der Bezug aller Waren im Getränkesortiment hat ausschließlich über die Zentrallogistik der Stadt zu erfolgen. Dies bedeutet ein neutrals einheitliches Becher- sowie Pfandsystem auf dem gesamten Festgebiet.


Sollten Sie über eine Internetpräsentation verfügen, können sie die URL im Feld "Angebot/Sortiment" mit eintragen.


Auflagen zum Brandschutz:

  • Verkaufsstände sind mit einem Feuerlöscher auszurüsten.
  • Die Prüfnachweise für die Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel (nach DGUV Vo. 4), der Gasanlage (DGUV Vo. 80) und der Feuerlöscher (ASR A2.2) sind mitzuführen.
  • Die Prüfung der Unterlagen erfolgt zum Abnahmetermin am Freitag des Stadtfestes.

Weitere Hinweise zur Veranstaltung und zum Datenschutz erhalten sie unter:

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gern an die Mitarbeiter des Kulturamtes wenden:
Tel.: +49 (375) 83-4109.


Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DS-GVO finden Sie im nächsten Absatz, den Sie ebenso bestätigen müssen.

ROMANTISCHES LICHTERFEST

3. Juni 2022

18 – 23.30 Uhr

 

Das Schumann-Fest Zwickau lädt am 3. Juni 2022, ab 18 Uhr zum romantischen Lichterfest ein. Die Veranstaltung steht in großer Tradition, denn zum zweiten Schumann-Fest im Jahre 1860 – das Robert Schumann leider nicht mehr erlebte – gab es erstmals ein solches Fest rund um den Schwanenteich.

Bei Kerzenschein, Musik und dem schönen Ambiente der Parkanlage präsentiert sich das Lichterfest als Veranstaltung für jung und alt – also Schumann für jeden. Kinder können sich z.B. beim Lichterbasteln kreativ auslassen. Wer es etwas aktiver liebt, kann sich in der städtischen Bootsvermietung eines der Tret- oder Ruderboote mieten und über den Teich gondeln. Darüber hinaus wird es neben der Bühne auf der Kranichwiese weitere Standorte mit musikalischem Programm geben.

Für diese Veranstaltung suchen wir engagierte Gastronomen die Lust haben, im tollen Ambiente des Schwanenteiches die Veranstaltung kulinarisch zu begleiten. Bevorzugt werden Stände, die sich dem Charakter der Veranstaltung annehmen und durch passende Gestaltung eine schöne Ergänzung zum Lichterfest bilden.

Zu vergeben ist eine begrenzte Anzahl an Ausschankstellen, Imbisssortimenten und Süßwaren. Wünschenswert wären gastronomische Angebote mit Blick auf den Charakter der Veranstaltung (z. B. Fingerfood/Snackteller/Picknickpaket). Für den Ausschank von Getränken werden ausschließlich Neutral-Becher verwendet.

Die Bereitstellung von Strom ist nur eingeschränkt möglich.

Wasser bzw. Wasseranschluss kann nicht zur Verfügung gestellt werden.

 

Bewerbungsfrist: 08.05.2022

Das Bewerbungsformular unter www.zwickau.de/ausschreibungen

muss vollständig ausgefüllt werden und kann entweder online gesendet oder ausgedruckt an folgende Adresse gesendet werden:

Stadtverwaltung Zwickau

Kulturamt

PF 200933

08009 Zwickau

 

Wird nach Ablauf der Bewerbungsfrist ein Mangel an geeigneten Bewerbungen in den einzelnen Sortimenten festgestellt, die dem Veranstalter nach dem Gestaltungswillen wichtig sind, kann der Veranstalter geeignete Beschicker anwerben und in die Bewerbungsliste aufnehmen. Ein Anspruch auf Zuweisung eines Standplatzes in bestimmter Lage, Größe oder sonstiger Beschaffenheit besteht nicht.

Zulassungen bzw. Absagen werden vom Veranstalter bis zum 13. Mai 2022 erteilt.

Bewerbung für einen Standplatz "Historisches Markttreiben"

Angaben und Hinweise zur Bewerbung um einen Standplatz

 

  • Maßgeblich für das Formular ist die Ausschreibung für das Bewerbungsjahr.
  • Füllen Sie das untenstehende Formular bitte vollständig aus.
  • Das Formular kann sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form eingereicht werden.
  • Um das Formular In gedruckter Version an das Kulturamt der Stadt Zwickau senden zu können, wählen Sie unten "per Post". Das Formular wird dann im Anschluss auf Ihren Rechner heruntergeladen und Sie können es dann drucken und einsenden oder persönlich vorbeibringen.
  • Das Bewerbungsformular muss nicht unterschrieben werden, kann aber.
  • Ihre Daten werden nur zum angegeben Zweck verwendet.
  • Alle mit Sternchen markierten Felder müssen zur Bearbeitung des Antrages ausgefüllt sein! Ansonsten kann der Antrag nicht bearbeitet werden!
  • Wenn Sie für Rückfragen Ihre Telefonnummern oder Faxnummer angeben, dann bitte nur Ziffern (ggf. mit Landesvorwahl) angeben.

Versand per Post:

 

  • Wählen Sie im Formular "per Post"
  • Füllen Sie das Formular am PC aus und und klicken zuletzt auf den Button "Drucken". Das Formular wird sodann heruntergeladen als PDF-Datei, die Sie dann mit Ihrem bevorzugten PDF-Reader ausdrucken können.
  • Wenn Sie eine E-Mail-Adresse angegeben haben, bekommen Sie von uns eine E-Mail mit einer Antragsnummer, die Sie bitte im Formular unter "Antragsnummer" eintragen.
  • Sollten Sie keine E-Mail-Adresse angegeben haben, erfahren Sie die Antragsnummer über den Dateinamen der heruntergeladenen PDF-Datei. Übertragen die ID aus dem Dateinamen der heruntergeladenen PDF-Datei (alles vor dem Bindestrich) in das Feld "Antragsnummer"
  • Schicken Sie das Formular mit den notwendigen Anlagen an die angegebene Adresse per Post oder geben es im Bürgerservice der Stadt  im Rathaus ab.

Elektronischer Versand:

 

  • Wählen Sie im Formular unten "online", um das Formular direkt online an uns zu schicken.
  • Sie können dann mit dem am Ende des Formulars befindlichen Button "Absenden" das Formular elektronisch versenden.
  • Die Dateianhänge dürfen jeweils nicht größer als 2MB sein und müssen im Format "JPG" oder "PDF" vorliegen.
  • Als Nachweis der elektronischen Übermittlung des Formulars bekommen Sie am Ende des Versandprozesses das Formular in einer E-Mail mit angehängter PDF-Datei. Es befindet sich als "Quittung" eine Formular-ID im Dateinamen (Die ersten Zeichen bis zum Bindestrich).

WICHTIG:


Bitte beachten Sie die Bewerbungsfrist!
Die genauen Tage für das aktuelle Bewerbungsjahr für das Historische Markttreiben entnehmen Sie bitte "www.zwickau.de/markttreiben".
Mit der eventuellen Zusage eines Standplatzes sind keine gewerberechtlichen oder anderen notwendigen Genehmigungen verbunden. Gegebenenfalls können Auflagen erfolgen.
Sollten Sie über eine Internetpräsentation verfügen, können sie die URL im Feld "Angebot/Sortiment" mit eintragen.
Die Stände müssen zum historischen Ambiente der Veranstaltung passen.
Die Platzierung von Kfz auf der Veranstaltungsfläche ist nicht zulässig.
Weitere Hinweise zur Veranstaltung und zum Datenschutz erhalten sie unter:

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gern an die Mitarbeiter des Kulturamtes wenden:
Tel.: +49 (375) 83-4109.

 

Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DS-GVO finden Sie im nächsten Absatz, den Sie ebenso bestätigen müssen.

Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DS-GVO


Ab dem 25. Mai 2018 gilt mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ein neuer Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und in der Europäischen Union. Deshalb möchten wir Sie nachfolgend über den von uns durchgeführten Verarbeitungsumfang personenbezogener Daten informieren, der zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist und bereits auch in der Vergangenheit praktiziert wurde.


1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?


Verantwortlicher
Stadtverwaltung Zwickau, Kulturamt
Postanschrift: PF 20 09 33, 08009 Zwickau
Besucheranschrift: Kolpingstraße 8, 08058 Zwickau,
Email: kulturamt@zwickau.de
Telefon: 0375/834101
Fax: 0375/834141


behördliche Datenschutzbeauftragte
Stadtverwaltung Zwickau, Datenschutzbeauftragte
Postanschrift: PF 20 09 33, 08009 Zwickau
Besucheranschrift: Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau, Email: datenschutzbeauftragte@zwickau.de


2. Aus welchen Quellen stammen die Daten?


Es werden personenbezogene Daten verarbeitet, die wir von Künstlern, Veranstaltungsagenturen, Firmen, Eventbereichen, Sponsoren und Bewerbern erhalten, die zum Zwecke der Vorbereitung und Durchführung künstlerischer und kultureller Veranstaltungen, Vorhaben und Projekte einschließlich ihrer Bewerbung erforderlich sind.


3. Welche Daten werden verarbeitet?

 

  • persönliche Kontaktdaten wie Vor- und Nachname, Adresse, Email- Adresse, Telefonnummer, Fax-Nummer, Bankverbindungen
  • bei bestimmten Kulturprojekten auch Geburtsdatum, Ausbildungsprofile, Kurzbiografien

4. Wofür werden die Daten verarbeitet?


A. Veranstaltungsplanung und Veranstaltungsdurchführung

  • Kontaktaufnahme, Rücksprachen, Abstimmungen
  • Vertragsverhandlungen (z.B. Künstler, Teilnehmer, Händler, Sponsoren)
  • Abschluss vertragliche Vereinbarungen

B. Bearbeitung von Ein- und Auszahlungen

  • Erstellen von Spendenbescheinigungen
  • sowie für die damit verbundene Bearbeitung von Annahmen der Einzahlungen und Auszahlungen von Leistungen, die gemäß der Sächsischen Kommunalen Kassenverordnung und Buchführungsverordnung (SächsKomKBVO) entsprechend gewährleistet sein muss.
  • für Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern
  • für Meldungen an die Künstlersozialkasse sowie an Verwertungsgesellschaften
  • sowie intern innerhalb der Stadtverwaltung (z.B. an das Amt für Finanzen für die Bearbeitung der Mitteilungsverordnung)

5. Auf welcher Rechtsgrundlage, zu welchem Zweck werden die Daten verarbeitet?


Gemäß Art. 6 Abs. 1a DS-GVO – zur Erfüllung bestimmter Zwecke
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage der Angaben der betroffenen Person, die für die Vorbereitung und Durchführung bestimmter kultureller Projekte erforderlich sind. (Künstlerangebote, Künstleranfragen, Teilnehmerformulare)


Gemäß Art. 6 Abs. 1b DS-GVO – zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten
Die Verarbeitung der Daten erfolgt zur Erfüllung eines Vertrages oder für vorvertragliche Maßnahmen, die zur Vorbereitung und Durchführung künstlerisch/kultureller Veranstaltungen, Vorhaben oder Projekte und deren Bewerbung erforderlich sind.

 

Gemäß Art. 6 Abs. 1e DS-GVO – zur Wahrnehmung von Aufgaben im öffentlichen Interesse
Die Verarbeitung der Daten erfolgt aus der Verpflichtung zur Kulturpflege und kulturellen Bildung, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

 

Damit verbunden ist die Bearbeitung von Annahmen der Einzahlungen und Auszahlungen von Leistungen, die gemäß der Sächsischen Kommunalen Kassenverordnung und Buchführungsverordnung (SächsKomKBVO) entsprechend gewährleistet sein muss.


6. Wer ist Empfänger der Daten?


Die Weitergabe einzelner Daten erfolgt auf der Grundlage des §50a Einkommenssteuergesetz (EStG) an das Bundeszentralamt für Steuern sowie gemäß § 24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) an die Künstlersozialkasse und ansonsten nur intern z.B. an das Amt für Finanzen im Rahmen der Mitteilungsverordnungen.


7. Erfolgt eine Übermittlung in Drittländer oder an internationale Organisationen?


Eine Übermittlung in Drittländer oder an internationale Organisationen erfolgt nicht.


8. Wie lange werden die erhobenen personenbezogenen Daten gespeichert?


Personenbezogene Daten werden von der verantwortlichen Stelle gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden, die betroffene Person ihre Einwilligung, auf die die Verarbeitung gestützt wurde, widerruft oder personenbezogene Daten unrechtmäßig erhoben wurden, es sei denn, deren – befristete- (Weiter-)verarbeitung ist zu folgenden Zwecken erforderlich:

  • Bestehen einer rechtlichen Verpflichtung oder Wahrnehmung einer Aufgabe
  • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften
  • Aufgrund der Anbietungspflicht nach dem Archivgesetz für den Freistaat Sachsen
  • KGSt-Aufbewahrungsfristen für Kommunalverwaltungen (in der Regel 10 Jahre; besondere kulturelle Projekte bis zu 30 Jahre)

9. Welche Rechte haben Sie?


Wenn Sie eine Auskunft (Art. 15 DS-GVO) zu den zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten wünschen, wenden Sie sich bitte an die verantwortliche Stelle. Sie können auch den Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen. Auf Wunsch wird Ihnen ein Auszug zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zur Verfügung gestellt.


Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Vervollständigung dieser Daten verlangen.


Unter den Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 1 DS-GVO besteht ein Recht der betroffenen Person, die Löschung personenbezogener Daten zu verlangen. Dieses Recht besteht jedoch nicht, wenn die (Weiter-) Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt (Art 17 Abs. 3 DS-GVO) oder für im öffentlich Interesse liegende Archivzwecke erforderlich ist (Art 17. Abs. 3 DS-GVO)


Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen.


Unter den Voraussetzungen des Art 20 DS-GVO haben sie grundsätzlich ein Recht auf Datenübertragbarkeit und nach Art 21 DS-GVO ein Recht auf Widerspruch.

 

Sollten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, können Sie diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DS-GVO widerrufen. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zu Ihrem Widerruf berührt.


Sollten Sie mit den Auskünften Ihrer verantwortlichen Stelle bzw. mit der von ihr vorgenommenen Verarbeitung personenbezogener Daten nicht einverstanden sein, können Sie sich mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde, z.B. den Sächsischen Datenschutzbeauftragten wenden.


Kontakt:
Sächsischer Datenschutzbeauftragter
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Telefon: 0351/493-5401
Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de


10. Gibt es für die betroffene Person eine Pflicht zur Bereitstellung der Daten und welche Folgen hat es, wenn diese dieser Verpflichtung zur Bereitstellung nicht nachkommt?

 

Die Stadtverwaltung Zwickau benötigt Ihre Daten, um einen Vertrag abzuschließen. Wenn die erforderlichen Daten nicht angegeben werden, kann der Vertrag mit Ihnen nicht abgeschlossen werden. Eine Pflicht zur Bereitstellung von bestimmten personenbezogenen Daten ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).


11. Gibt es eine Pflicht für den Verantwortlichen, Dritten die Daten zur Verfügung zu stellen und welche Folgen sind möglich, wenn der Verpflichtung zur Bereitstellung nicht nachgekommen wird?


Eine Pflicht zur Bereitstellung von bestimmten personenbezogenen Daten ergibt sich aus dem BGB im Rahmen von auftretenden Straftatbeständen sowie gemäß Art. 35 GG bei Amtshilfeersuchen.


12. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung und findet Profiling statt?


Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling gemäß Art. 22 DS-GVO findet beim Verantwortlichen nicht statt.

Allgemeine Angaben:
Technische Angaben:
Standmaße
Brandschutz
Es wird mit folgenden Geräten gearbeitet:
Brandschutz

Es kann kein Wasser bzw. Wasseranschluss zur Verfügung gestellt werden! - Strom kann nur eingeschränkt zur Verfügung gestellt werden!

Bedarf an Elektroenergie:
kaufmännische Angaben:

Bitte legen Sie unbedingt eine Kopie der Reisegewerbekarte bei.

Anreise mit:

Das Kulturamt kann (unter Vorbehalt) eine bestimmte Anzahl an Kostümen kostenfrei den Teilnehmern zur Verfügung stellen. Bitte Anzahl und Konfektionsgröße eintragen:

Mit dem Absenden der Daten über das Online-Formular erkenne ich die Ausschreibung an. Die Veranstaltungsteilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil.

Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsverzicht vereinbart wird. Die Teilnehmer verzichten durch Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Veranstalter und dessen Beauftragte und irgendwelche Personen, die mit der Veranstaltung in Verbindung stehen, soweit der Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.

Mit dem Einreichen der Daten über das ausgedruckte Formular erkenne ich die Ausschreibung an. Die Veranstaltungsteilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil.

Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsverzicht vereinbart wird. Die Teilnehmer verzichten durch Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Veranstalter und dessen Beauftragte und irgendwelche Personen, die mit der Veranstaltung in Verbindung stehen, soweit der Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Diese Vereinbarung wird mit Posteingang oder persönlicher Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.