ANMELDUNG
19
. Internationaler Robert-Schumann-Wettbewerb 2024

Kategorie Klavier

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. Internationaler Robert-Schumann-Wettbewerb 2024

Kategorie KLAVIER

0. Video-Vorauswahl

Zwei Stücke aus dem Programm der 1. Auswahlrunde. Folgende Kombination ist möglich:
1.a (Fuge) und 1.c (Schumann)
oder
1.b (Etüde) und 1.c (Schumann)
(die Kombination von 1.a (Fuge) und 1.b (Etüde) ist nicht möglich!)

Ich werde folgendes Programm vortragen:

1. Auswahl-Runde

(Vortragsdauer insgesamt 20 - 25 Minuten)

Robert Schumann 2 Fugen aus: 4 Fugen op. 72 (Nummer und Tonart)
Robert Schumann 3 Fughetten aus: 7 Klavierstücke in Fughettenform op. 126 (Nummer und Tonart)
Clara Schumann 1 Präludium mit Fuge aus op. 16 (Nummer und Tonart)
Felix Mendelssohn Bartholdy 1 Präludium mit Fuge aus op. 35 (Nummer und Tonart)
Friedrich Eduard Wilsing 2 Fugen aus: 3 Fugen für Pianoforte (Nummer und Tonart)
Intermezzi op. 4 (Nummer und Tonart oder Titel)
Novelletten op. 21 (Nummer und Tonart oder Titel)
Waldszenen op. 82 (Nummer und Tonart oder Titel)

2. Auswahl-Runde
(Vortragsdauer 35–45 Minuten)

* Bitte eine der beiden von Schumann in den 1830er und 1850er Jahren veröffentlichten Druckfassungen wählen! Postum veröffentlichte Werkteile sind kein Wettbewerbsrepertoire.

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Unterlagen

WETTBEWERBSBEDINGUNGEN

 

  1. Der 19. Internationale Robert-Schumann-Wettbewerb Zwickau 2024 (Mitglied der Fédération Mondiale des Concours Internationaux de Musique, Genf) ist ausgeschrieben in den Kategorien:
    • KLAVIER
    • GESANG (inkl. Sonderpreis Liedbegleitung)
  2. Der Wettbewerb ist öffentlich.
  3. Der Wettbewerb wird vom Donnerstag, dem 6., bis Sonntag, dem 16. Juni 2024 in Zwickau, Sachsen, Bundesrepublik Deutschland, ausgetragen.
  4. Am Wettbewerb können Künstler jeder Nationalität teilnehmen, und zwar:
    • Pianistinnen und Pianisten, die nach dem 31. Dezember 1993 geboren sind;
    • Sängerinnen und Sänger, die nach dem 31. Dezember 1991 geboren sind.
  5. Die Anmeldung muss bis zum 15. Februar 2024 unter
    • www.schumann-zwickau.de/anmeldung
    • oder per e-mail (Datum der E-Mail).
    • oder per Post (Datum des Poststempels)
    Der Anmeldung sind beizufügen:
    1. Geburtsurkunde oder Pass- bzw. Ausweiskopie;
    2. Kurzbiographie mit Angaben über die künstlerische Entwicklung und Namen der Lehrer;
    3. Zeugnis oder Studienbescheinigung der Musik-Ausbildungsstätte;
    4. Mitteilung über bereits erhaltene Preise auf internationalen Musikwettbewerben (erste bis dritte Preisträger von Wettbewerben, die dem Weltverband der Internationalen Musikwettbewerbe (WFIMC) angehören, müssen kein Video [vgl. g)] einsenden);
    5. 1 Farbfoto (Portrait), möglichst digital (mindestens 300 dpi; jpg oder tif, bei postalischer Anmeldung gern per E-Mail);
    6. definitives Wettbewerbsprogramm. Das bei der Anmeldung angegebene Programm kann nachträglich nicht geändert werden. Die Reihenfolge der Vortragsstücke kann beim Wettbewerb festgelegt werden.
    7. Video-Aufnahme (nicht älter als 18 Monate) mit zwei Werken aus dem für die 1. Runde angemeldeten Repertoire
      • Die beiden Stücke müssen jeweils komplett, unbearbeitet und ohne Schnitte aufgenommen werden.
      • Die Werke müssen auswendig vorgetragen werden.
      • Hände und Kopf der Wettbewerbsteilnehmerin/des Wettbewerbsteilnehmers müssen jederzeit voll sichtbar sein. Im Fach Gesang: Der Liedpianist muss nicht mit dem zum Wettbewerb gemeldeten identisch sein.
      • Öffentliche Aufnahmen können eingereicht werden, solange sie die oben genannten Bedingungen erfüllen (keine Schnitte).
      • Video-Qualität: 720p oder 1080i oder 1080p
      • Audio-Qualität: 256kbps mp3 oder 128aac (nach Möglichkeit keine built-in Smartphone-Mikrofone; gute Mikrofon-Positionierung)
      • Formate: mp4 oder mov
      • Dateigröße: max. 900 MB
      Auf Grundlage dieses Videos wird eine Vorauswahl getroffen.
  6. Die Teilnahmebestätigung erfolgt bis spätestens 31. März 2024 schriftlich. Teilnehmer, die für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein Visum benötigen, müssen dies sofort mit der Teilnahmebestätigung bei ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen.
  7. Die Teilnahmegebühr beträgt 90,00 € und ist spesenfrei für den Empfänger bis spätestens 15. April 2024 auf folgendes Konto einzuzahlen (oder per Kreditkarte):

Empfänger:

BLZ:

Konto-Nr.:

IBAN:

BIC/SWIFT:

Codierter Zahlungsgrund:

                                          

Stadt Zwickau
870 550 00 (Sparkasse Zwickau)
2 244 003 976
DE86 8705 5000 2244 0039 76
WELADED1ZWI
47.40404.1
Name, Vorname, Registriernummer des Teilnehmers

Auf der Überweisung ist der Name des Teilnehmers deutlich lesbar anzugeben, auch dann, wenn er nicht selbst einzahlt. Der Einzahlungsbeleg ist dem Sekretariat des Wettbewerbs bei der Einschreibung am 5./6. Juni 2024 vorzulegen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Teilnahmebestätigung.

  1. An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung werden von den Teilnehmern selbst bezahlt. Teilnehmer der Endrunde erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100 €.
  2. Klavierbegleiter für die Teilnehmer in der Kategorie Gesang werden durch das Sekretariat des Wettbewerbs kostenlos vermittelt, jedoch kann der Teilnehmer seinen Klavierbegleiter auf eigene Kosten mitbringen. Name, Anschrift und Staatsangehörigkeit sind dann bei der Anmeldung mit anzugeben. Unter diesen Klavierbegleitern wird ein Sonderpreis „Liedbegleitung“ vergeben.
  3. Der Veranstalter ist berechtigt, alle Veranstaltungen im Rahmen des Wettbewerbs aufzuzeichnen bzw. mitzuschneiden und dies zur Bewerbung und Dokumentation in audio/visuellen Medien zu verwenden. Alle Leistungsrechte verbleiben beim Veranstalter. Für die Wettbewerbsteilnehmer erwachsen aus Mitschnitten und Sendungen keine Vergütungsansprüche. Der Teilnehmer erteilt die dafür erforderliche Einverständniserklärung mit seiner Anmeldung zum Wettbewerb.
  4. Jeder Preisträger ist verpflichtet, an Abschlusskonzerten (inkl. Generalprobe) des Wettbewerbs, evtl. Rundfunk- und Fernsehübertragungen, kostenlos mitzuwirken.
  5. Tritt der Bewerber von der Teilnahme am Wettbewerb vorzeitig zurück, werden die eingezahlten Gebühren nicht zurückerstattet.
  6. Mit der Absendung des Anmeldeformulars erkennt der Bewerber die Wettbewerbsbedingungen an.
  7. Das online-Anmeldeformular in Deutsch und Englisch finden Sie unter www.schumann-zwickau.de/anmeldung

WETTBEWERBSABLAUF

 

  1. Der Wettbewerb wird für beide Kategorien in zwei Auswahlrunden (7. bis 13. Juni 2024) und einer Finalwertung (14. und 15. Juni 2024) ausgetragen.
  2. Die Teilnehmer haben alle Werke auswendig zum Vortrag zu bringen.
  3. Die persönliche Einschreibung zum Wettbewerb erfolgt am Mittwoch, 5. Juni 2024 von 9 bis 20 Uhr und am Donnerstag, 6. Juni von 8 Uhr bis 14 Uhr im Wettbewerbsbüro.
  4. Die Teilnehmer treten in alphabetischer Reihenfolge auf; der Anfangsbuchstabe wird vor Wettbewerbsbeginn zur Eröffnungsveranstaltung im Robert-Schumann-Haus am Donnerstag, 6. Juni 2024, 16 Uhr öffentlich ausgelost. Die Auftrittsreihenfolge gilt für alle Wettbewerbsrunden.
  5. Übungsräume mit Klavier stehen ab 5. Juni 2024, 9 Uhr im Robert Schumann Konservatorium zur Verfügung.
  6. Der Wettbewerb wird im Konzert- und Ballhaus „Neue Welt“, Leipziger Str. 182, 08058 Zwickau und im Robert Schumann Konservatorium, Stiftstraße 10, 08056 Zwickau sowie im Gewandhaus, Hauptmarkt, 08056 Zwickau ausgetragen.
  7. Die Teilnehmer der Finalwertung in der Kategorie Klavier werden von den Clara-Schumann-Philharmonikern (Theater Plauen-Zwickau) begleitet.
  8. Die Bekanntgabe der Preisträger erfolgt am Abend des 15. Juni 2024 im Foyer des Konzert- und Ballhauses „Neue Welt“.
  9. Die öffentliche Generalprobe zum Preisträgerkonzert findet am Sonntag, 16. Juni 2024, 10 Uhr, im Konzert- und Ballhaus „Neue Welt“ statt.
  10. Am 16. Juni 2024, 16 Uhr erfolgt die Verleihung der Preise und Diplome im Robert-Schumann-Haus.
  11. Das Preisträgerkonzert beginnt am 16. Juni 2024, 19 Uhr im Konzert- und Ballhaus „Neue Welt“.

 

JURY

  1. Die Entscheidung über die Ergebnisse des Wettbewerbs wird für jede Kategorie separat durch eine international besetzte Jury getroffen.
  2. Die Jury arbeitet nach einer internen Juryordnung, deren Einhaltung durch den Vorsitzenden des Wettbewerbs überwacht wird.
  3. Die von der Jury getroffenen Entscheidungen sind unwiderruflich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

PREISE

  1. KLAVIER:
    • 1. Preis .................................... 10.000 € und Goldmedaille
    • 2. Preis .................................... 7.500 € und Silbermedaille
    • 3. Preis .................................... 5.000 € und Bronzemedaille
    • 4.-6. Platz ................................ Diplom
  2. GESANG Sängerinnen:
    • 1. Preis .................................... 10.000 € und Goldmedaille
    • 2. Preis .................................... 7.500 € und Silbermedaille
    • 3. Preis .................................... 5.000 € und Bronzemedaille
    • 4.-6. Platz ................................ Diplom
  3. GESANG Sänger:
    • 1. Preis .................................... 10.000 € und Goldmedaille
    • 2. Preis .................................... 7.500 € und Silbermedaille
    • 3. Preis .................................... 5.000 € und Bronzemedaille
    • 4.-6. Platz ................................ Diplom
  4. SONDERPREIS:

        für die beste Liedpianistin/
        für den besten Liedpianisten ........ 3.000 €

Die Teilnehmer der zweiten Auswahlprüfung erhalten Bestätigungsurkunden.

Den 1. Preisträgern beider Kategorien werden Angebote für Konzertauftritte u. a. in den Städten des Schumann-Netzwerks und, in der Kategorie Klavier, beim Chopin Festival im französischen Nohant vermittelt.

 

Änderungen vorbehalten. Im Zweifelsfall gilt der deutsche Text.